Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I. Allgemeines

1. Die nachfolgende AGB gelten für alle den Photographen / Fotodesignern erteilten

Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

 

2. “Lichtbilder “ i.S. dieser AGB sind alle von den Photographen hergestellten

Produkte, gleich in welcher technischen Form oder Medium sie erstellt wurden oder

vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter

Form, Videos usw. )

 

II. Urheberrecht

1. Den Photographen / Fotodesignern steht das Urheberrecht an den Lichtbildern

nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

 

2. Die von den Photographen / Fotodesignern hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich

nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung

von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.

 

3. Übertragen die Photographen / Fotodesigner Nutzungsrechte an ihren Werken, ist

sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, jeweils nur das einfache

Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedarf

der besonderen Vereinbarung.

 

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars

an die Photographen / Fotodesigner.

 

5. Der Besteller eines Bildnisses i.S. von §60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu

vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte

übertragen worden sind. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.

 

6. Bei Verwertung der Lichtbilder kann der Photograph, sofern nichts anderes vereinbart

wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.

 

7. Die Negative verbleiben bei den Photographen / Fotodesignern. Eine Herausgabe

der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Vereinbarung.

 

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz

oder vereinbarte Pauschale zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.

Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten,

Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

2. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

 

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder

Eigentum der Photographen / Fotodesignern.

 

4. Hat der Auftraggeber den Photographen / Fotodesignern keine ausdrückliche

Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen

hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung

ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion

Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Photographen /

Fotodesigner behalten den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

IV. Haftung

1. Die Photographen / Fotodesigner verpflichten sich, den Auftrag mit größtmöglicher

Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihnen überlassene Aufnahmeobjekte,

Vorlagen, Filme, Displays, Layouts sorgfältig zu behandeln. Sie haften für entstandene

Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

2. Die Photographen / Fotodesigner verpflichten sich, Negative sorgfältig aufzubewahren.

Sie sind berechtigt, falls nichts anderes vereinbart, fremde und eigene

Negative nach 2 Jahren zu vernichten. Für Beschädigung und Vernichtung der

Negative haften sie nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

3. Die Photgraphen / Fotodesigner verpflichten sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig

auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften sie für ihre Erfüllungsgehilfen nur

bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

4. Die Photographen / Fotodesigner haften für die Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen des Herstellers des

Photomaterials. Sie haften nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung

der Lichtbilder durch den Besteller entstehen. Für eigenes Verschulden haften

die Photographen / Fotodesigner nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

5. Die Photographen / Fotodesigner sind berechtigt, Fremdlabors zu beauftragen.

Sie haften nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges

Verhalten. Falls ein Schaden durch das Fremdlabor verursacht wurde, treten sie

ihre Schadensersatzansprüche gegen das Fremdlabor an den Auftraggeber ab.

 

6. Retuschen und Kaschierarbeiten erfolgen ausschließlich auf Gefahr des Auftraggebers,

soweit nicht ausdrücklich etwas vereinbart wurde. Für eigenes Verschulden

haften die Photographen / Fotodesigner bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

7. Die Versendung von Filmen, Lichtbildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und

Gefahr des Auftraggebers, sofern nichts anders vereinbart wurde.

 

8. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach

Erhalt der Lichtbilder schriftlich bei den Photographen / Fotodesignern geltend zu

machen. Für die Wahrung der Frist gilt der Rüge bei den Photographen / Fotodesignern.

 

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen den Photographen / Fotodesignern

übergebenen Vorlagen das Vervielfältigung- und Verbreitungsrecht sowie bei

Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung,

Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung

dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

 

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung

zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der

Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach zwei

Werktagen ab, sind die Photographen / Fotodesignerberechtigt, gegebenenfalls

Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände

auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport- und Lagerkosten gehen zu

Lasten des Auftraggebers.

 

3. Die Photographen verpflichten sich, die Aufnahmegegenstände sorgfältig zu

behandeln, sie haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

VI Leistungsstörungen, Ausfallhonorar

1. Überlassen die Photographen / Fotodesigner dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder

zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb

einer Woche nach Zugang, wenn keine längere Frist vereinbart wurde, auf eigene

Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder können

die Photgraphen/ Fotodesigner , sofern sie den Verlust oder die Beschädigung

nicht zu vertreten haben, Bezahlung verlangen.

 

2. Überlassen die Photographen / Fotodesigner dem Auftraggeber Photgraphien

aus ihrem Archiv, die nicht für den Auftraggeber angefertigt wurden, so hat der Auftraggeber

die verwendeten Photographien innerhalb eines Monats nach Eingang

beim Auftraggeber, sofern keine längere Frist vereinbart wurde zurückzusenden.

Schickt der Auftraggeber dies Photographien trotz zweimaliger Aufforderung nicht

zurück, können die Photographen / Fotodesigner eine Blockierungsgebühr von 1.-

euro pro Tag und Lichtbild verlangen.

 

3. Wird für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Zeit aus Gründen, die die

Photographen nicht zu vertreten haben, wesentlich überschritten, so erhöht sich

das Honorar der Photographen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart, erhalten die

Photgraphen auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz,

sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass den Photographen kein Schaden

entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggeber können die auch

Schadensersatzansprüche geltend machen.

 

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von

den Photographen bestätigt worden sind. Die Photographen / Fotodesigner haften

für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

 

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers

können gespeichert werden. Die Photographen / Fotodesigner verpflichten sich, alle

ihnen im Rahmen des Auftrags bekanntgewordenen Informationen vertraulich zu

behandeln.

 

VIII. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Vertragsparteien für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis

ist der Sitz der Photographen / Fotodesigner.

 

2. Sind beide Vertragsparteien Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen

Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz der

Photographen / Fotodesigner als Gerichtsstand vereinbart.

 

 

 

 
Telefon

++49(0)7721 63363

Adresse

Herdstrasse 9
78087 Moenchweiler